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Grunderwerbsteuer · Schleswig-Holstein

Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verlangt 6,5 % Grunderwerbsteuer und gehört damit zu den vier teuersten Ländern – einen Prozentpunkt mehr als das benachbarte Hamburg.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2014 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
6,5 %
Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein
gilt seit 01.01.2014
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26.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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12
Länder mit niedrigerem Satz
der höchste Satz in Deutschland (gemeinsam mit 3 weiteren Ländern)
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729 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Schleswig-Holstein 2025
Platz 7 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Schleswig-Holstein im Vergleich

Seit 2014 gelten 6,5 %. Wer im Hamburger Umland kauft, zahlt also mehr Steuer als in der Stadt selbst: Bei 400.000 € sind es 26.000 € statt 22.000 €.

2025 nahm Schleswig-Holstein 729 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Schleswig-Holstein und Nachbarländer

Schleswig-Holstein 6,5 % · 26.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % · 24.000 €
Hamburg 5,5 % · 22.000 €
Niedersachsen 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Schleswig-Holstein

Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein (6,5 %) im Vergleich zum Nachbarland Niedersachsen (5 %)
KaufpreisSchleswig-HolsteinNiedersachsenUnterschied
250.000 €16.250 €12.500 €+3.750 €
350.000 €22.750 €17.500 €+5.250 €
450.000 €29.250 €22.500 €+6.750 €
600.000 €39.000 €30.000 €+9.000 €
800.000 €52.000 €40.000 €+12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Schleswig-Holstein erhöhte 2012 auf 5 % und 2014 auf 6,5 %.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2011
    3,5 %
  2. 01.01.2012 – 31.12.2013
    5 %
  3. 01.01.2014 – heute
    6,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Schleswig-Holstein selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Schleswig-Holstein?

6,5 % von 400.000 € ergeben 26.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 6,5 % in Schleswig-Holstein?

Seit dem 1. Januar 2014. Davor galten in Schleswig-Holstein 5 % (01.01.2012–31.12.2013), 3,5 % (01.01.1997–31.12.2011).

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Schleswig-Holstein nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Schleswig-Holstein zuletzt eingenommen?

729 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 4,8 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2014 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStSatzG) vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. 2010 S. 789, 811; Art. 22 Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012), §§ 1 und 2 geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GVOBl. S. 494) – § 1 (Steuersatz), § 2 (Anwendung)
  2. Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein: Gesetzestext
  3. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  4. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  6. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein 2026: 6,5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/schleswig-holstein/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.