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Grunderwerbsteuer · Bayern

Grunderwerbsteuer Bayern

Bayern verlangt 3,5 % Grunderwerbsteuer – so wenig wie kein anderes Land. Als einziges Bundesland hat Bayern nie einen eigenen Satz festgelegt; es gilt weiter der Bundessatz von 1997.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 1997 Quelle: § 11 Grunderwerbsteuergesetz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
3,5 %
Grunderwerbsteuer in Bayern
gilt seit 01.01.1997
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14.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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0
Länder mit niedrigerem Satz
der niedrigste Satz in Deutschland
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1,9 Mrd. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Bayern 2025
Platz 3 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Bayern berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Bayern im Vergleich

Seit die Länder 2006 das Recht bekamen, den Steuersatz selbst zu bestimmen, haben fünfzehn Länder erhöht – Bayern nicht. Ein eigenes bayerisches Satzgesetz gibt es deshalb nicht; maßgeblich ist § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes des Bundes.

Für Käufer ist das ein messbarer Vorteil: Bei 400.000 € Kaufpreis fallen in Bayern 14.000 € an, in den vier Ländern mit 6,5 % wären es 26.000 €. Trotz des niedrigen Satzes nahm Bayern 2025 dank hoher Preise 1,9 Milliarden Euro ein – Platz 3 unter den Ländern.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Bayern und Nachbarländer

Hessen 6 % · 24.000 €
Sachsen 5,5 % · 22.000 €
Baden-Württemberg 5 % · 20.000 €
Thüringen 5 % · 20.000 €
Bayern 3,5 % · 14.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Bayern

Grunderwerbsteuer in Bayern (3,5 %) im Vergleich zum Nachbarland Hessen (6 %)
KaufpreisBayernHessenUnterschied
250.000 €8.750 €15.000 €−6.250 €
350.000 €12.250 €21.000 €−8.750 €
450.000 €15.750 €27.000 €−11.250 €
600.000 €21.000 €36.000 €−15.000 €
800.000 €28.000 €48.000 €−20.000 €

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Bayern selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Bayern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

Sie beträgt 3,5 % der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises. Der Satz gilt seit dem 1. Januar 1997. Bayern hat keinen eigenen Satz beschlossen; es gilt der Regelsatz aus § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz.

Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Bayern?

3,5 % von 400.000 € ergeben 14.000 €. Zum Vergleich: In Ländern mit 6,5 % wären es 26.000 € – in Bayern also 12.000 € weniger. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 3,5 % in Bayern?

Seit dem 1. Januar 1997 – Bayern hat den Satz seitdem nicht verändert.

Gibt es in Bayern eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Bayern nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Bayern zuletzt eingenommen?

1,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 – das sind 12,6 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Bayern

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 1997 Angaben ohne Gewähr
  1. Grunderwerbsteuergesetz (Bundesrecht) – Bayern hat keinen eigenen Steuersatz nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG festgesetzt – § 11 Abs. 1 GrEStG
  2. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  3. gesetze-bayern.de
  4. In der Senatssitzung am 3. Dezember 2024 beschlossene Fassung – Der Senator für Finanzen (PDF)
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Bayern 2026: 3,5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/bayern/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.