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Grunderwerbsteuer · Sachsen-Anhalt

Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verlangt 5 % Grunderwerbsteuer – weniger als die Nachbarn Brandenburg (6,5 %) und Sachsen (5,5 %).

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. März 2012 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
5 %
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt
gilt seit 01.03.2012
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20.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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1
Land mit niedrigerem Satz
1 Länder verlangen weniger, 10 mehr
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211 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Sachsen-Anhalt 2025
Platz 13 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Sachsen-Anhalt im Vergleich

Seit März 2012 gelten 5 %. Für ein Einfamilienhaus zu 250.000 € fallen damit 12.500 € an, bei 400.000 € sind es 20.000 €.

2025 nahm Sachsen-Anhalt 211 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Sachsen-Anhalt und Nachbarländer

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Sachsen 5,5 % · 22.000 €
Niedersachsen 5 % · 20.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % · 20.000 €
Thüringen 5 % · 20.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Sachsen-Anhalt

Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt (5 %) im Vergleich zum Nachbarland Brandenburg (6,5 %)
KaufpreisSachsen-AnhaltBrandenburgUnterschied
250.000 €12.500 €16.250 €−3.750 €
350.000 €17.500 €22.750 €−5.250 €
450.000 €22.500 €29.250 €−6.750 €
600.000 €30.000 €39.000 €−9.000 €
800.000 €40.000 €52.000 €−12.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Sachsen-Anhalt hob den Satz laut Landtag (Drucksachen 5/2370 und 6/731) für Erwerbsvorgänge nach dem 1. März 2010 von 3,5 % auf 4,5 % an und zum 1. März 2012 auf 5 %.

  1. 01.01.1997 – 01.03.2010
    3,5 %
  2. 02.03.2010 – 29.02.2012
    4,5 %
  3. 01.03.2012 – heute
    5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Sachsen-Anhalt selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Sachsen-Anhalt?

5 % von 400.000 € ergeben 20.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 5 % in Sachsen-Anhalt?

Seit dem 1. März 2012. Davor galten in Sachsen-Anhalt 4,5 % (02.03.2010–29.02.2012), 3,5 % (01.01.1997–01.03.2010).

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Sachsen-Anhalt nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Sachsen-Anhalt zuletzt eingenommen?

211 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 1,4 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

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Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. März 2012 Angaben ohne Gewähr
  1. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA 2010 S. 69; Art. 1 Haushaltsbegleitgesetz 2010/2011), geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54) – § 1 (einzige verbliebene Regelung; § 2 aufgehoben)
  2. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  3. Landtag Sachsen-Anhalt, Drs. 5/2370 (Beschlussempfehlung zum Steuersatz 4,5 %)
  4. Landtag Sachsen-Anhalt, Drs. 6/731 (Beschlussempfehlung zum Steuersatz 5 %)
  5. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  6. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  7. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 2026: 5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/sachsen-anhalt/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.