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Grunderwerbsteuer · Sachsen

Grunderwerbsteuer Sachsen

Sachsen verlangt seit dem 1. Januar 2023 5,5 % Grunderwerbsteuer. Bis Ende 2022 galten hier wie in Bayern noch 3,5 % – nach Bayern hielt Sachsen am längsten am alten Satz fest.

Quelle abgerufen am 3. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2023 Quelle: Landesgesetz über den Steuersatz Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
5,5 %
Grunderwerbsteuer in Sachsen
gilt seit 01.01.2023
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22.000 €
bei 400.000 € Kaufpreis
Beispielrechnung
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6
Länder mit niedrigerem Satz
6 Länder verlangen weniger, 7 mehr
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496 Mio. €
Grunderwerbsteuer-Einnahmen in Sachsen 2025
Platz 11 von 16 · BMF
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Grunderwerbsteuer Sachsen berechnen

Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag.

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Grunderwerbsteuer
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Günstigstes Land
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Teuerstes Land
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Unterschied
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Dieser Kaufpreis in allen 16 Ländern

Für ein anderes Land: Rechner mit Länderauswahl.

Sachsen im Vergleich

Mit dem Sprung von 3,5 % auf 5,5 % wurde ein Kauf in Sachsen auf einen Schlag deutlich teurer: Bei 400.000 € zahlt man heute 22.000 € statt 14.000 €. Im Vergleich der Länder liegt Sachsen damit im Mittelfeld, gleichauf mit Hamburg und Bremen.

2025 nahm Sachsen 496 Millionen Euro Grunderwerbsteuer ein.

Alle 16 Länder im Vergleich →

Sachsen und Nachbarländer

Brandenburg 6,5 % · 26.000 €
Sachsen 5,5 % · 22.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % · 20.000 €
Thüringen 5 % · 20.000 €
Bayern 3,5 % · 14.000 €
Steuersatz und Steuer bei 400.000 € Kaufpreis, Stand 03.10.2026. Klick öffnet die Seite des Landes.

Was kostet das konkret?

Grunderwerbsteuer für typische Kaufpreise in Sachsen

Grunderwerbsteuer in Sachsen (5,5 %) im Vergleich zum Nachbarland Bayern (3,5 %)
KaufpreisSachsenBayernUnterschied
250.000 €13.750 €8.750 €+5.000 €
350.000 €19.250 €12.250 €+7.000 €
450.000 €24.750 €15.750 €+9.000 €
600.000 €33.000 €21.000 €+12.000 €
800.000 €44.000 €28.000 €+16.000 €

So hat sich der Satz entwickelt

Ein einziger, großer Schritt: von 3,5 % (seit 1997) auf 5,5 % zum 1. Januar 2023.

  1. 01.01.1997 – 31.12.2022
    3,5 %
  2. 01.01.2023 – heute
    5,5 % (aktuell)

Gut zu wissen

Nur den Satz legt Sachsen selbst fest. Bemessungsgrundlage, Befreiungen – etwa für Käufe zwischen Ehegatten oder von den Eltern – und die Fälligkeit einen Monat nach dem Bescheid regelt das Grunderwerbsteuergesetz des Bundes für alle Länder gleich. Diese Regeln im Überblick →

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?
Was kostet die Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Sachsen?

5,5 % von 400.000 € ergeben 22.000 €. Zum Vergleich: In Bayern wären es 14.000 €. Mit dem Rechner oben können Sie jeden Betrag einsetzen.

Seit wann gilt der Satz von 5,5 % in Sachsen?

Seit dem 1. Januar 2023. Davor galten in Sachsen 3,5 % (01.01.1997–31.12.2022).

Gibt es in Sachsen eine Entlastung für Familien oder Erstkäufer?

Eine landeseigene Förderung, die die Grunderwerbsteuer für Erstkäufer senkt oder erstattet, haben wir in Sachsen nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Bundesweit steuerfrei sind aber zum Beispiel Käufe zwischen Ehegatten und von Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).

Wie viel Grunderwerbsteuer hat Sachsen zuletzt eingenommen?

496 Millionen Euro im Jahr 2025 – das sind 3,3 % der bundesweiten Einnahmen von 15,1 Milliarden Euro (BMF). Die Grunderwerbsteuer steht vollständig den Ländern zu.

Mehr zu Sachsen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 3. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2023 Angaben ohne Gewähr
  1. Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG) vom 20. Dezember 2022, Art. 10 des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 (SächsGVBl. 2022 Nr. 34 S. 705, 715) – § 1 (Steuersatz), § 2 (Anwendungsbereich)
  2. finanzen.bremen.de – 2013 07 09 Gesetz Festsetzung Steuersatz (PDF)
  3. § 23 GrEStG - Einzelnorm – gesetze-im-internet.de
  4. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
  5. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen im Dezember 2025, Übersicht 5a (Einnahmen der Länder Januar bis Dezember 2025)
  6. Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz

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Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Grunderwerbsteuer Sachsen 2026: 5,5 %“, https://steuerort.de/grunderwerbsteuer/sachsen/ (Stand: 03.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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