Hundesteuer in Essen
Essen verlangt 156 € für den ersten Hund und 852 € für einen gefährlichen Hund. Seit 2026 gibt es statt der Metallmarke eine digitale Hundesteuermarke per QR-Code.
Was die Hundesteuer in Essen kostet
| Hund | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| bei einem Hund | 156 € | 13,00 € |
| bei 2 Hunden, je Hund | 216 € | 18,00 € |
| bei 3 oder mehr Hunden, je Hund | 252 € | 21,00 € |
| gefährlicher Hund | 852 € | 71,00 € |
Ab drei Hunden 252 € für jeden Hund. 852 € gelten je gefährlichem Hund, egal wie viele; gefährliche Hunde zählen bei der Staffel der übrigen Hunde mit. Befreite und steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden vorrangig gezählt. Die Beträge sind dieselben wie in den Satzungen vom 10.06.2025 (gültig ab 01.01.2025) und vom 27.09.2023.
- Listenhund, für den das Ordnungsamt eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW erteilt hat (Ausnahme von Maulkorb- und Leinenpflicht, z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz nach § 2 Abs. 1 a–c statt 852 €, für die Dauer der Befreiung, frühestens ab dem Antragsmonat, Nachweis binnen 3 Monaten (§ 3 Abs. 4)
Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Essen zusammen 432 € im Jahr, für drei Hunde 756 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.560 €.
Hundesteuer in Essen berechnen
Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.
Essen im Städtevergleich
Platz 5 von 25: Beim ersten Hund liegt Essen über dem Median von 144 €, bei zwei Hunden zahlt man je 216 €, ab drei Hunden je 252 €. Für drei Hunde kommen so 756 € im Jahr zusammen.
Der Satz von 852 € für gefährliche Hunde gehört zu den höchsten unter den erfassten Städten. Hat das Ordnungsamt einen Listenhund nach einem Wesenstest von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit, setzt die Stadt auf Antrag den Normalsatz fest – rückwirkend gilt diese Regel seit 2025.
Besonders lange steuerfrei sind Hunde aus dem Essener Tierheim: 36 Monate. Gezahlt wird nur zweimal im Jahr, zum 15. Mai und 15. November. Im Sommer 2026 hat die Stadt in Parks und Wohnvierteln kontrolliert, ob Hunde angemeldet sind.
Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Köln (174 €), Lünen (156 €) und Wuppertal (160 €).
Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten
Was sich zuletzt geändert hat
- ab 01.01.2025: Neue Steuerbefreiung für Assistenzhunde nach § 12e BGG (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend); andere Steuersätze unverändert
- ab 01.01.2026: Neufassung ohne Betragsänderung: digitale Hundesteuermarke (QR-Code/Wallet) ersetzt die Metallmarke; die Zwingersteuer für Züchter (bisher § 7) entfällt; Anträge und Anzeigen grundsätzlich über elektronische Formulare
- ab 01.01.2025
Gefährlicher Listenhund mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz statt Sondersatz – bei nur einem Hund 156 € statt 852 € (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend ab 01.01.2025): 852 € → 156 € (-81,7 %)
Ermäßigung und Befreiung in Essen
Steuerfrei
- Hunde von Forstbediensteten und Forstschutzbeauftragten, Berufsjäger*innen sowie bestätigten Jagdaufseher*innen im Dienst der Stadt Essen – nur die für den Forst- bzw. Jagdeinsatz nötigen Hunde; Einsatzgebiet überwiegend in Essen; bei Berufsjäger*innen Eignungsprüfung vor einem Jagdverband; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Blindenführhunde – Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient – grundsätzlich Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen – Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden – ausschließlich für diesen Zweck, in der benötigten Anzahl; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde aus dem Tierheim Essen (Albert-Schweitzer-Tierheim, Tierschutzverein Groß-Essen e. V.) – erstmalige Aufnahme in einen Haushalt; die ersten 36 Monate; bei gefährlichen Hunden nur, wenn bei Aufnahme schon die Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW beantragt war (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
- Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Raum Essen aufnehmen oder vermitteln – Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
- Rettungs- und Suchhunde zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften – bestandene Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein/Verband und dauernde Verwendung; nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
- Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG – gültiger Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 Assistenzhundeverordnung) (§ 5 Abs. 1 Nr. 9)
- Kurzaufenthalt bis 2 Monate (Steuerfreiheit) – Hunde, die bei Ankunft schon gehalten werden und nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4)
Ermäßigt
- Bezieher*innen von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Kinderzuschlag (BKGG), Leistungen nach dem AsylbLG, Kriegsopferfürsorge (BVG) oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem 3./4. Kapitel SGB XII – auch bei Anspruch dem Grunde nach: Steuer auf ein Viertel des Satzes für einen Hund (39 € statt 156 €), nur für den ersten Hund – Antrag binnen 2 Wochen nach Aufnahme (bei schon versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Monat); in Mehrpersonenhaushalten müssen alle Halter*innen die Voraussetzungen erfüllen; ausgeschlossen sind Personen nach § 7 Abs. 5/6 SGB II bzw. § 22 SGB XII; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2 und 3, § 7)
- Wachhunde auf landwirtschaftlichen Betrieben (gewerbsmäßiger Ackerbau, Tierzucht, Obst-, Gemüse- oder Pflanzenanbau), die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen: 50 % – Antrag; höchstens 2 Hunde; Hund muss als Wachhund geeignet sein; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 1 und 3)
Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →
Anmelden, zahlen, abmelden
- Anmeldung
- Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 2 Wochen abgegeben wird. Grundsätzlich über das elektronische Formular.
Zuständig: Stadt Essen, Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt (Örtliche Aufwandssteuern, Hundesteuerteam) · online anmelden - Fälligkeit
- Halbjährlich je die Hälfte am 15.05. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07. (Antrag bzw. Widerruf spätestens 30.09. des Vorjahres). Bis zu einem neuen Bescheid wird zu denselben Terminen weitergezahlt.
- Abmeldung
- Innerhalb eines Monats nach Verkauf, Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes bzw. nach Wegzug Bei Abgabe Name und Anschrift der neuen Halterin/des neuen Halters angeben (auch bei Welpen, die vor Beginn der Steuerpflicht abgegeben werden). Mit der digitalen Marke muss keine Marke mehr zurückgegeben werden.
- Steuermarke
- Seit 01.01.2026 digitale Hundesteuermarke: QR-Code auf dem Steuerbescheid, als Wallet-Karte speicherbar; ohne Smartphone genügt ein Foto oder der ausgeschnittene QR-Abschnitt des Bescheids. Eine Marke gilt für alle Hunde des Haushalts und muss beim Ausführen mitgeführt werden, auch von beauftragten Personen; Ersatz-QR-Code auf Antrag gegen Kosten.
Gefährliche Hunde
Eigene Definition in § 3: (a) Rasseliste wie § 3 Abs. 2 LHundG NRW – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (Gefährlichkeit wird vermutet, Gegenbeweis durch die Halterin/den Halter); (b) im Einzelfall gefährliche Hunde, festgestellt von der zuständigen Behörde nach amtstierärztlicher Begutachtung (z. B. nach Beißvorfall); die Einstufung ist dem Stadtsteueramt binnen 2 Wochen zu melden. Die Rassen nach § 10 LHundG NRW (z. B. Rottweiler) zahlen den Normalsatz. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →
Essen auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026
Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →
Fragen zur Hundesteuer in Essen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?
Die Satzung legt 156 € jährlich für den ersten Hund fest, 216 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Städte bedeutet das Platz 5; der Median liegt bei 144 €.
Hat sich die Hundesteuer in Essen zuletzt geändert?
Ja, zum 1. Januar 2025 (Senkung): Gefährlicher Listenhund mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW (z. B. nach Wesenstest): auf Antrag Normalsatz statt Sondersatz – bei nur einem Hund 156 € statt 852 € (Satzung vom 10.06.2025, rückwirkend ab 01.01.2025) 156 € statt 852 €.
Wann wird die Hundesteuer in Essen fällig?
Halbjährlich je die Hälfte am 15.05. und 15.11.; für zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07. (Antrag bzw. Widerruf spätestens 30.09. des Vorjahres). Bis zu einem neuen Bescheid wird zu denselben Terminen weitergezahlt.
Wie melde ich meinen Hund in Essen an?
Innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei Welpen aus eigenem Wurf 2 Wochen nachdem der Hund 3 Monate alt ist; bei Zuzug in den ersten 2 Wochen des Folgemonats. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen 2 Wochen abgegeben wird. Grundsätzlich über das elektronische Formular. Zuständig ist: Stadt Essen, Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt (Örtliche Aufwandssteuern, Hundesteuerteam). Die Anmeldung ist auch online möglich.
Zahlt man in Essen für kleine Hunde weniger?
Nein. Die Satzung von Essen kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht. Die Grenze 40 cm Schulterhöhe bzw. 20 kg betrifft nur die zusätzliche Meldung beim Ordnungsamt nach dem LHundG NRW, nicht die Steuer.
Was kostet ein Listenhund in Essen?
Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 852 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.
Weiterlesen
Hundesteuer Bielefeld
144 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Bochum
168 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Bonn
162 € für den ersten Hund
Ansehen →Hundesteuer Dortmund
156 € für den ersten Hund
Ansehen →Listenhunde in Nordrhein-Westfalen
Welche Rassen als gefährlich gelten
Ansehen →Leinenpflicht NRW
Wo und wann der Hund an die Leine muss
Ansehen →Hundeführerschein NRW
Sachkundenachweis: wer, wann, wie
Ansehen →Ermäßigung und Befreiung
Wer weniger oder nichts zahlt – im Städtevergleich
Ansehen →Quellen & Stand
- Hundesteuersatzung der Stadt Essen vom 15. Dezember 2025 (Stadtrecht 9.02; Ratsbeschluss 10.12.2025, Amtsblatt vom 19.12.2025) – Steuersatz in § 2
- Finanz- und Steuerwesen – essen.de
- Hundesteuer in Essen – Informationen und Online-Services - Serviceportal Stadt Essen
- Hundesteuer - An-/Abmeldung eines Hundes - Serviceportal Stadt Essen
- Neue Hundesteuersätze der Stadt Essen - essen.de
- Amtsblatt der Stadt Essen - essen.de
- Amtsblatt der Stadt Essen - SD.NET RIM 4
- 21-4 Digitale Hundesteuermarke
- Digitale Hundesteuermarke startet ab Januar 2026 - essen.de
- Verstärkte Überprüfung von Hundehaltungen in Essen - essen.de
- Stadt Essen, Stadtrecht 9.04: Hebesatzsatzung I (Gewerbesteuer 2026) vom 15.12.2025 und Hebesatzsatzung II (Grundsteuer 2026) vom 27.05.2026, rückwirkend ab 01.01.2026
- Grundsteuer: Rat beschließt neue Hebesätze - essen.de
- Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden verschickt - essen.de
- Rat entscheidet über Satzungen zur Erhebung von Steuern - essen.de
- Grundsteuerreform 2025: Änderungen für Immobilienbesitzer*innen in Essen - essen.de
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Steuerort: „Hundesteuer Essen 2026: 156 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/essen/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0. Einzelne Zahlen können Sie über das # an jeder Kennzahl direkt verlinken. Für Redaktionen: fertige Sätze, Grafiken und Daten.
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