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Hundesteuer · Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Lünen

Lünen hat die Hundesteuer zum 1. Januar 2026 kräftig erhöht: Ein Hund kostet jetzt 156 € statt 108 € – ein Plus von 44 Prozent. Damit liegt die Stadt auf dem Niveau von Dortmund.

Quelle abgerufen am 4. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2026 Quelle: Hundesteuersatzung Lünen Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
156 €
für den ersten Hund pro Jahr
13,00 € im Monat
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408 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
bei zwei Hunden 204 € je Hund
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468 €
für einen gefährlichen Hund
3,0-mal so viel wie der Normalsatz
#
Platz 5
von 25 erfassten Städten (1 = teuerste)
12 € über dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in Lünen kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung Lünen, gültig ab 01.01.2026
Hundpro Jahrpro Monat
bei einem Hund156 €13,00 €
bei 2 Hunden, je Hund204 €17,00 €
bei 3 oder mehr Hunden, je Hund228 €19,00 €
gefährlicher Hund (1.)468 €39,00 €
gefährlicher Hund (2.)612 €51,00 €
gefährlicher Hund (3. und jeder weitere)684 €57,00 €

Alle Sätze gelten je Hund: zwei Hunde = 2 × 204 € = 408 €, drei Hunde = 3 × 228 € = 684 € pro Jahr; ein gefährlicher Hund 468 €, zwei gefährliche je 612 €. Werden gefährliche und andere (auch steuerbefreite) Hunde zusammen gehalten, richtet sich die Staffel nach der Gesamtzahl aller Hunde im Haushalt (§ 2 Abs. 1 letzter Satz).

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in Lünen zusammen 408 € im Jahr, für drei Hunde 684 €. Über zehn Jahre summiert sich schon der erste Hund auf 1.560 €.

Hundesteuer in Lünen berechnen

Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
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Lünen im Städtevergleich

Die Erhöhung ist Teil des Haushaltssicherungskonzepts. Die alten Sätze galten seit 2015. Heute zahlt man für zwei Hunde je 204 €, zusammen also 408 €, und ab drei Hunden je 228 €. Unter den 25 erfassten Städten ist Lünen die mit Abstand kleinste – und liegt beim ersten Hund trotzdem auf Platz 5.

Gefährliche Hunde kosten das Dreifache: 468 € für einen, je 612 € bei zwei und je 684 € ab drei gefährlichen Hunden. Als gefährlich gelten die Rassen nach § 3 des Landeshundegesetzes und Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden.

Eine Sozialermäßigung sieht die Satzung nicht vor. Steuerfrei sind Hunde aus Tierheimen im Kreis Unna für 24 Monate. Für An- und Abmeldung gelten vier Wochen. Laut Haushaltsplan sind für 2031 weitere Erhöhungen vorgesehen, beschlossen sind sie noch nicht.

Weitere erfasste Städte in Nordrhein-Westfalen: Bielefeld (144 €), Bochum (168 €), Bonn (162 €), Dortmund (156 €), Duisburg (132 €), Düsseldorf (96 €), Essen (156 €), Köln (174 €) und Wuppertal (160 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich zuletzt geändert hat

Alle Sätze stiegen zum 1. Januar 2026, für Haushalte mit zwei oder drei Hunden sogar um mehr als zwei Drittel.

  1. ab 01.01.2026
    1 Hund: 108 € → 156 € (+44,4 %)
  2. ab 01.01.2026
    2 Hunde, je Hund: 120 € → 204 € (+70 %)
  3. ab 01.01.2026
    3 oder mehr Hunde, je Hund: 132 € → 228 € (+72,7 %)
  4. ab 01.01.2026
    1 gefährlicher Hund: 324 € → 468 € (+44,4 %)
  5. ab 01.01.2026
    2 gefährliche Hunde, je Hund: 360 € → 612 € (+70 %)
  6. ab 01.01.2026
    3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund: 396 € → 684 € (+72,7 %)

Ermäßigung und Befreiung in Lünen

Steuerfrei

  • Kurzaufenthalt – Personen, die höchstens zwei Monate in Lünen sind, für mitgebrachte Hunde, wenn diese anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (steuerfrei kraft Satzung) (§ 3 Abs. 1)
  • Hund für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen – ein Hund, der ausschließlich Schutz und Hilfe dient; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H; Hund geeignet, ausgebildet und mindestens 12 Monate alt; schriftlicher Antrag, wirkt ab dem Folgemonat (§ 3 Abs. 2, § 4)
  • Hunde aus Tierheimen im Kreis Unna – befreit für 24 Monate ab Vermittlung; Nachweis und Antrag nötig (§ 3 Abs. 3)

Eine Ermäßigung, etwa für Menschen mit geringem Einkommen, sieht die Satzung von Lünen nicht vor.

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
Binnen vier Wochen nach Aufnahme (eigene Welpen: vier Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats), mit vollständig ausgefülltem amtlichem Vordruck; Rasse angeben, bei Mischlingen mindestens zwei Rassen, eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund immer (§ 7 Abs. 1). Die Steuerpflicht beginnt erst am 1. des Monats nach der Aufnahme, bei Zuzug am 1. des Folgemonats (§ 5).
Zuständig: Stadt Lünen, Steuerabteilung
Fälligkeit
Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; der Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden; auf Antrag mit Einzugsermächtigung monatlich zum 1. (ein Zwölftel). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids (§ 6 Abs. 2).
Abmeldung
Binnen vier Wochen nach Verkauf, Abgabe, Verlust, Tod oder Wegzug; schriftlich mit amtlichem Vordruck (§ 7 Abs. 2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wurde oder starb; ohne Nachweis erst mit Ablauf des Monats der schriftlichen Abmeldung (§ 5 Abs. 2). Steuermarke zurückgeben, sonst werden 8 € Kostenersatz fällig (§ 7 Abs. 3).
Steuermarke
Marke kommt mit dem Bescheid oder wird bei der Anmeldung übergeben; außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück sichtbar tragen; neue Marke bei Verlust gegen Kostenersatz; bei Abmeldung zurückgeben, sonst 8 € (§ 7 Abs. 3).

Gefährliche Hunde

Verweis auf § 3 LHundG NRW in der jeweils gültigen Fassung: die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen sowie Hunde, die im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellt wurden. Hunde nach § 10 LHundG NRW (z. B. Rottweiler) gehören nicht dazu und zahlen den Normalsatz. Welche Rassen in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten →

Lünen auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

900 %
Hebesatz Grundsteuer B
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520 %
Hebesatz Gewerbesteuer
#
5.777
angemeldete Hunde
Stand 01.01.2024
#

Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in Lünen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Lünen?

Die Satzung legt 156 € jährlich für den ersten Hund fest, 204 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Städte bedeutet das Platz 5; der Median liegt bei 144 €.

Hat sich die Hundesteuer in Lünen zuletzt geändert?

Ja, zum 1. Januar 2026: 1 Hund 156 € statt 108 €; 2 Hunde, je Hund 204 € statt 120 €; 3 oder mehr Hunde, je Hund 228 € statt 132 €; 1 gefährlicher Hund 468 € statt 324 €; 2 gefährliche Hunde, je Hund 612 € statt 360 €; 3 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund 684 € statt 396 €.

Wann wird die Hundesteuer in Lünen fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; der Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden; auf Antrag mit Einzugsermächtigung monatlich zum 1. (ein Zwölftel). Für die zurückliegende Zeit erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids (§ 6 Abs. 2).

Wie melde ich meinen Hund in Lünen an?

Binnen vier Wochen nach Aufnahme (eigene Welpen: vier Wochen nach Vollendung des 3. Lebensmonats), mit vollständig ausgefülltem amtlichem Vordruck; Rasse angeben, bei Mischlingen mindestens zwei Rassen, eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund immer (§ 7 Abs. 1). Die Steuerpflicht beginnt erst am 1. des Monats nach der Aufnahme, bei Zuzug am 1. des Folgemonats (§ 5). Zuständig ist: Stadt Lünen, Steuerabteilung.

Zahlt man in Lünen für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von Lünen kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in Lünen?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 468 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 4. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2026 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Lünen (Hundesteuersatzung) vom 10.12.2012 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.12.2025 – Steuersatz in § 2 Abs. 1
  2. Ortsrecht - Satzungen und Verordnungen - Stadt Lünen
  3. Rechtlich nicht verbindliche konsolidierte Lesefassung – Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Lünen 09.07.2025 in der Fassung (PDF)
  4. 1. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Lünen vom 09.07.2025 (Amtsblatt Nr. 48/2025 vom 19.12.2025, in Kraft 01.01.2026)
  5. ausgegeben am: – 04. Dezember 2025 (PDF)
  6. ausgegeben am: – 10. Juli 2025 (PDF)
  7. luenen.de – Haushalt 2025 (PDF)
  8. luenen.de – Haushalt 2026 2027 (PDF)

Diese Seite gibt amtliche Sätze in eigenen Worten wieder und rechnet mit ihnen. Keine Steuerberatung; verbindlich sind allein Satzung, Gesetz und Ihr Bescheid. Fehler entdeckt? Wie Sie uns einen Fehler melden, steht unter Methodik.

Zitieren & weiterverwenden

Steuerort: „Hundesteuer Lünen 2026: 156 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/luenen/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.