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Hundesteuer · Bayern

Hundesteuer in München

In München kostet jeder Hund noch 100 € im Jahr – ab dem 1. Januar 2027 werden es 144 €. Der Stadtrat hat die erste Erhöhung seit 2011 im Juli 2026 beschlossen.

Quelle abgerufen am 4. Oktober 2026 Gilt seit 1. Januar 2011 Quelle: Hundesteuersatzung München Text KI-gestützt erstellt · Zahlen aus amtlichen Quellen
100 €
für den ersten Hund pro Jahr, bis 31.12.2026
8,33 € im Monat
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144 €
für den ersten Hund ab 01.01.2027
beschlossen: +44 %
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200 €
für zwei Hunde zusammen pro Jahr
Einheitssatz: jeder Hund kostet gleich viel
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800 €
für einen gefährlichen Hund
8,0-mal so viel wie der Normalsatz
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Platz 23
von 25 erfassten Städten (1 = teuerste)
44 € unter dem Median von 144 €
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Was die Hundesteuer in München kostet

Steuersätze laut Hundesteuersatzung München, gültig ab 01.01.2011 bis 31.12.2026
Hundpro Jahrpro Monat
jeder Hund (Einheitssatz)100 €8,33 €
gefährlicher Hund800 €66,67 €

Einheitssatz: 100 € gilt für jeden Hund, auch für den zweiten und jeden weiteren (kein Staffeltarif). Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Jahr, wird monatsweise anteilig festgesetzt.

Für zwei Hunde zahlen Halterinnen und Halter in München bis 31. Dezember 2026 zusammen 200 € im Jahr, für drei Hunde 300 €. Ab 1. Januar 2027 sind es 288 € und 432 €.

Beschlossene Sätze ab 01.01.2027 laut Hundesteuersatzung München i. d. F. vom 12.08.2026
Hundpro Jahrbisher
jeder Hund (Einheitssatz)144 €100 €
gefährlicher Hund1.200 €800 €

Einheitssatz: 144 € gilt für jeden Hund, auch für den zweiten und jeden weiteren (kein Staffeltarif). Hunde der Kategorie 2 mit Negativzeugnis gelten nicht als Kampfhund und zahlen den Normalsatz. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Jahr, wird monatsweise anteilig festgesetzt. Fällig ist die Steuer ab 2027 zum 1. April.

Hundesteuer in München berechnen

Für welches Jahr?
Wie viele Hunde halten Sie?
Davon als gefährlich eingestuft (Listenhund)

Unverbindliche Beispielrechnung nach den amtlichen Sätzen, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen. Wie Listenhunde bei der Reihenfolge mehrerer Hunde gezählt werden, regelt jede Stadt selbst.

Hundesteuer pro Jahr
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München im Städtevergleich

Mit 100 € pro Hund ist München derzeit eine der günstigsten erfassten Städte (Platz 23 von 25), und das bei jedem Hund: Einen höheren Satz für Zweithunde gibt es nicht, und laut Beschlussvorlage soll es wegen des Verwaltungsaufwands auch dabei bleiben.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich dreierlei: Der Satz steigt auf 144 € je Hund (+44 %), Kampfhunde kosten 1.200 € statt 800 €, und die Steuer wird erst zum 1. April statt zum 15. Januar fällig. Die Stadt hat dafür für Januar 2027 neue Bescheide an alle Halterinnen und Halter angekündigt. Zuletzt war die Steuer 2011 angehoben worden, damals von 76,80 € auf 100 €.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in München 46.018 Hunde angemeldet. Statt einer Steuermarke kann der Hund auch über seinen gemeldeten Chip gekennzeichnet sein.

Weitere erfasste Städte in Bayern: Nürnberg (132 €).

Hundesteuer für den ersten Hund in 25 Städten

Köln 174 €
Bochum 168 €
Bonn 162 €
Wuppertal 160 €
Dortmund 156 €
Essen 156 €
Lübeck 156 €
Lünen 156 €
Bremen 150 €
Hannover 150 €
Kiel 150 €
Leipzig 150 €
Bielefeld 144 €
Mannheim 144 €
Stuttgart 144 €
Duisburg 132 €
Nürnberg 132 €
Berlin 120 €
Saarbrücken 120 €
Magdeburg 114 €
Dresden 108 €
München 100 €
Düsseldorf 96 €
Hamburg 90 €
Jahresbetrag laut Satzung; Stand der Daten je Stadt siehe Stadtseite. Median: 144 €.

Was sich 2027 ändert

Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 gelten neue Sätze – Normalsatz je Hund (jeder Hund): 100 € → 144 € · Kampfhund: 800 € → 1.200 €.

Der Münchner Stadtrat hat die Änderungssatzung am 29. Juli 2026 beschlossen; sie ist im Amtsblatt Nr. 24/2026 verkündet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

  1. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    Normalsatz je Hund (jeder Hund): 100 € → 144 € (+44 %)
  2. ab 01.01.2027 (beschlossen)
    Kampfhund: 800 € → 1.200 € (+50 %)

Ermäßigung und Befreiung in München

Steuerfrei

  • Hunde für Gewerbe oder Hauptberuf – überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit gehalten und dafür unerlässlich; kraft Satzung steuerfrei, muss aber angezeigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
  • Hunde für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben – ausschließlich zur Erfüllung solcher Aufgaben gehalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
  • Stationierungsstreitkräfte, Diplomaten und Berufskonsuln – Hunde von Mitgliedern verbündeter Truppen/ziviler Gefolge und Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3–4)
  • Hunde vorübergehend in Tierheimen – aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht; auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
  • Assistenzhunde – gültiger Ausweis oder Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung, die steuerpflichtige Person gehört zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft; auf Antrag, frühestens ab dem Folgemonat (gilt seit 01.01.2025, vorher Regel für Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen) (§ 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)
  • Hunde aus dem Tierheim München – nach dem 01.01.2024 übernommen: nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei ab dem Antragsjahr; Antrag innerhalb eines Jahres; nicht für Kampfhunde (§ 8)
  • Hundeführerschein – freiwillig mit dem Hund bestandene Prüfung (Theorie und Praxis): das Jahr nach der Prüfung ist steuerfrei; einmal je Hund und Haushalt; nicht für Kampfhunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen, bei gesetzlich vorgeschriebener Prüfung oder wenn schon anderswo berücksichtigt; Antrag bis 31.12. des Befreiungsjahres (§ 9)

Eine Ermäßigung, etwa für Menschen mit geringem Einkommen, sieht die Satzung von München nicht vor.

Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag und meist erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Alle Städte im Vergleich →

Anmelden, zahlen, abmelden

Anmeldung
innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt ist
Zuständig: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei – SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer · online anmelden
Fälligkeit
Bis einschließlich 2026: jährlich zum 15. Januar, ohne Zahlungserinnerung; nach erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ab 2027 ist die Steuer jeweils zum 1. April fällig (Änderungssatzung vom Juli 2026).
Abmeldung
innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes bzw. nach Wegzug Abmeldung mit entsprechender Bescheinigung; eine ausgegebene Steuermarke ist zurückzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, verloren geht oder stirbt bzw. in dem der Wegzug fällt.
Steuermarke
Kennzeichnung wahlweise über einen der Stadt gemeldeten Transponder (Chip nach ISO 11784/11785) oder über eine städtische Hundesteuermarke; die Marke bleibt Eigentum der Stadt und ist außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück sichtbar zu tragen; Ersatz bei Verlust oder Beschädigung gegen Gebühr.

Gefährliche Hunde

Kampfhunde im Sinne von § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Verweis in § 4 Abs. 2). Kategorie 1 (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen) gilt immer als Kampfhund. Kategorie 2 (14 Rassen, u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Mastiff) zahlt den Kampfhundsatz nur, solange kein Negativzeugnis des Kreisverwaltungsreferats vorliegt; mit Negativzeugnis gilt der Normalsatz. Welche Rassen in Bayern als gefährlich gelten →

München auf einen Blick: weitere Gemeindesteuern 2026

824 %
Hebesatz Grundsteuer B
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490 %
Hebesatz Gewerbesteuer
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46.018
angemeldete Hunde
Stand 31.12.2025
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Alle Hebesätze der erfassten Städte → · Grundsteuer selbst berechnen →

Fragen zur Hundesteuer in München

Wie hoch ist die Hundesteuer in München?

Die Satzung legt 100 € jährlich für den ersten Hund fest, 100 € für den zweiten. Im Vergleich der 25 erfassten Städte bedeutet das Platz 23; der Median liegt bei 144 €.

Wird die Hundesteuer in München erhöht?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Normalsatz je Hund (jeder Hund) 144 € statt 100 €; Kampfhund 1.200 € statt 800 €.

Wann wird die Hundesteuer in München fällig?

Bis einschließlich 2026: jährlich zum 15. Januar, ohne Zahlungserinnerung; nach erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ab 2027 ist die Steuer jeweils zum 1. April fällig (Änderungssatzung vom Juli 2026).

Wie melde ich meinen Hund in München an?

innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug; bei Welpen der eigenen Hündin zwei Wochen nachdem der Hund vier Monate alt ist Zuständig ist: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei – SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Zahlt man in München für kleine Hunde weniger?

Nein. Die Satzung von München kennt keine Staffel nach Größe oder Gewicht – ein Chihuahua kostet so viel wie ein Schäferhund. Auch eine Befreiung für Hunde unter 5 kg gibt es nicht.

Was kostet ein Listenhund in München?

Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 800 € im Jahr fällig. Welche Hunde darunter fallen, richtet sich nach dem Landesrecht: Rasseliste ansehen.

Weiterlesen

Quellen & Stand

Quellen abgerufen am: 4. Oktober 2026 Satz gilt seit: 1. Januar 2011 Angaben ohne Gewähr
  1. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, Stadtrecht Nr. 985 – Steuersatz in § 4
  2. 985 Hundesteuersatzung – stadt.muenchen.de
  3. Hundesteuer – Landeshauptstadt München
  4. Anmeldung eines Hundes - SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer – Landeshauptstadt München
  5. RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 26-32 / V 00724
  6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) (PDF)
  7. Stadtkämmerei – Telefon: 0 233-774788 (PDF)
  8. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. Juli 2026 – Beschlussseite zu TOP B 30 (SV-Nr. 26-32 / V 00724) (PDF)
  9. Negativzeugnis für Kampfhunde - Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention – Landeshauptstadt München
  10. Landeshauptstadt München: Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer; Grundsteuerhebesatzsatzung vom 30.10.2024 (Stadtrecht Nr. 987)
  11. 987 Grundsteuerhebesatzsatzung
  12. Gewerbesteuer – Landeshauptstadt München
  13. Start – Hundesteuer – service.muenchen.de
  14. Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 24/2026 – Änderung der Hundesteuersatzung (S. 619, in Kraft ab 01.01.2027) (PDF)

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Steuerort: „Hundesteuer München 2026: 100 € pro Jahr“, https://steuerort.de/hundesteuer/muenchen/ (Stand: 04.10.2026). Lizenz: CC BY 4.0.
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KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit einem KI-Sprachmodell erstellt. Die Zahlen hat das Modell nicht frei formuliert: Sie wurden KI-gestützt aus den oben verlinkten amtlichen Dokumenten ausgelesen und werden beim Erstellen der Seite aus unserem Datensatz eingesetzt; die Fundstellen stehen im Quellenblock. Mehr zur Methodik.